Grundbuchauszug online beantragen
Geben Sie die Adresse der Immobilie ein. Wir zeigen Ihnen sofort, ob der Auszug beantragt werden kann, ermitteln das zuständige Grundbuchamt und stellen den Antrag für Sie.
- Marktführer für amtliche Dokumente
- 100.000+ Kundinnen und Kunden
- Ohne Amtsbesuch, bundesweit
In drei Schritten zum Grundbuchauszug
Sie geben die Adresse ein und füllen den Antrag aus. Alles, was danach beim Amt passiert, übernehmen wir.
-
Adresse eingeben
Straße, Hausnummer und Ort der Immobilie. Sobald die Adresse gefunden ist, sehen Sie, ob der Grundbuchauszug beantragt werden kann.
-
Antrag ausfüllen
Die Objektadresse ist übernommen. Sie ergänzen Ihre Daten und wählen PayPal oder Kauf auf Rechnung — in wenigen Minuten erledigt.
-
Wir erledigen den Rest
Wir ermitteln das zuständige Grundbuchamt, prüfen Ihren Antrag, reichen ihn ein und führen den Schriftverkehr mit dem Amt.
Was im Grundbuchauszug steht
Jeder Auszug ist gleich aufgebaut — ein Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen.
-
Bestandsverzeichnis
Wo das Grundstück liegt und wie groß es ist: Gemarkung, Flur, Flurstück, Wirtschaftsart.
-
Abteilung I
Wem die Immobilie gehört — die eingetragenen Eigentümer und der Grund des Erwerbs, etwa Kauf oder Erbfolge.
-
Abteilung II
Lasten und Beschränkungen wie Wegerecht, Wohnrecht, Nießbrauch oder ein Vorkaufsrecht.
-
Abteilung III
Grundpfandrechte: Grundschulden und Hypotheken, mit denen Kredite abgesichert sind.
Berechtigtes Interesse? Haben Sie in aller Regel schon.
Das Grundbuch ist kein öffentliches Register. Einsehen darf es, wer ein berechtigtes Interesse hat — und das trifft auf die meisten Antragsteller ohnehin zu. Ein einziges Merkmal genügt.
Den Nachweis brauchen Sie nicht, um den Antrag zu stellen. Sie reichen ihn danach im Kundenportal nach oder schicken ihn per WhatsApp. Unsicher? Ihre Sachbearbeitung hilft — werktags mit Antwort innerhalb von 24 Stunden.
- Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer der Immobilie.
- Sie sind Erbin oder Erbe und entscheiden über den Erbantritt.
- Sie kaufen die Immobilie und haben eine Bestätigung des Verkäufers oder Notars.
- Sie sind Gläubigerin oder Gläubiger der Eigentümer.
- Sie haben ein Wegerecht oder ein anderes Recht am Grundstück.
- Sie besitzen eine Vollmacht der Eigentümer.
- Sie sind Notariat, Behörde, Gericht oder Vermessungsstelle.
Mehr als ein Formular
Der Antrag ist in Minuten gestellt. Was ihn gut macht, passiert danach.
- Formale Vorprüfung
- Fachleute prüfen Ihren Antrag auf Vollständigkeit, bevor er beim Amt landet. Das erspart Rückfragen der Behörde.
- Persönliches Kundenportal
- Status, Rechnung und der direkte Draht zu Ihrer Sachbearbeitung — an einem Ort.
- Nachweise per Portal oder WhatsApp
- Vollmacht, Erbschein oder Kaufvertrag laden Sie hoch, wie es Ihnen passt. Kein Fax, kein Scanner.
- Digitale Unterschrift
- Den Antrag unterschreiben Sie online. Nichts muss ausgedruckt und zurückgeschickt werden.
- Antwort in 24 Stunden
- Werktags erhalten Sie auf jede Anfrage innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
- Kauf auf Rechnung
- Bezahlen Sie per PayPal oder bequem auf Rechnung.
Häufige Fragen
Was ist ein Grundbuchauszug?
Der Grundbuchauszug ist die amtliche Abschrift des Grundbuchblatts, das das zuständige Grundbuchamt für ein Grundstück führt. Er zeigt, wem die Immobilie gehört, wo sie liegt und welche Rechte und Belastungen eingetragen sind.
Welche Angaben brauche ich für den Antrag?
Die Adresse der Immobilie genügt: Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Blattnummer, Flur und Flurstück können Sie angeben, wenn Sie sie kennen — nötig sind sie nicht. Dazu kommen Ihr Name, Ihre Anschrift und eine E-Mail-Adresse.
Muss ich wissen, welches Grundbuchamt zuständig ist?
Nein. Das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir aus der Adresse. Sie müssen weder beim Amt anrufen noch Öffnungszeiten beachten — den Antrag stellen und begleiten wir für Sie.
Was ist das berechtigte Interesse?
Das Grundbuch ist kein öffentliches Register. Einsicht erhält nach § 12 der Grundbuchordnung, wer ein berechtigtes Interesse darlegt — etwa als Eigentümer, Erbe, Käufer mit Bestätigung, Gläubiger oder Bevollmächtigter.
Den Nachweis brauchen Sie nicht, um den Antrag zu stellen. Sie reichen ihn danach bequem im Kundenportal oder per WhatsApp nach.
Wie schnell kann ich den Antrag stellen?
Sofort. Das Formular ist in wenigen Minuten ausgefüllt und rund um die Uhr erreichbar — auch abends und am Wochenende. Direkt danach prüfen wir den Antrag und reichen ihn beim zuständigen Grundbuchamt ein. Wann das Amt ausfertigt, bestimmt das Amt; den Stand sehen Sie jederzeit im Kundenportal.
Einfacher oder beglaubigter Grundbuchauszug?
Für die eigene Information, eine Kaufprüfung oder den Überblick über Belastungen genügt die einfache Abschrift. Eine beglaubigte Ausfertigung verlangen meist Notariate und Banken. Fragen Sie im Zweifel dort nach und wählen Sie im Antragsformular die passende Ausfertigung.
Welche Kosten entstehen?
Alle Kosten sehen Sie im Antragsformular, bevor Sie absenden — ohne Abonnement und ohne versteckte Gebühren. Die amtlichen Gebühren setzt das Grundbuchamt je nach Bundesland und Art des Auszugs fest; sie sind nicht Teil unseres Servicepreises. Bezahlt wird per PayPal oder auf Rechnung.
Wie erhalte ich den Grundbuchauszug?
Den Grundbuchauszug fertigt das Grundbuchamt aus und stellt ihn in der Regel per Post zu. Den Stand Ihres Antrags verfolgen Sie im Kundenportal; abweichende Wünsche tragen Sie ins Bemerkungsfeld ein.
Ist grundbuch-direkt.de eine Behörde?
Nein. grundbuch-direkt.de ist ein privater Antragsservice der ImmoWert Experts GmbH. Wir stellen den Antrag in Ihrem Auftrag beim zuständigen Grundbuchamt und übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Behörde.
Jetzt Adresse prüfen und Antrag stellen
Rund um die Uhr, ohne Behördengang, ohne Blattnummer.
Noch Fragen? Die Antworten stehen oben in den häufigen Fragen.